AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kfz-Folierungen und Kfz-Beschriftungen

Stand 01.12.2014

Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen von PAUL GREEVEN GmbH finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingungen verweist, es sei denn, PAUL GREEVEN GmbH hat den Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingen des Auftraggebers ausdrücklich zugestimmt.

Leistungen

PAUL GREEVEN GmbH bietet die folgenden Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an:
– Erstellung von Grafiken, Gestaltungen und Druckdaten.
– Foliendrucke und Folienplots.
– Demontage und Montage von Kfz-Anbauteilen.
– Aufbringung und Entfernung von Aufklebern und Kfz-Folierungen.

Angebote und Aufträge

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir auf einen Auftrag eine schriftliche Bestätigung abgesendet haben. Angebotspreise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Größenangaben für folierte, beschriftete oder bedruckte Flächen beziehen sich immer auf die rechteckige Fläche, welche alle Motive oder Schriften einfasst. Fixpreise müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. In allen anderen Fällen können die endgültigen Preise von den Angebotspreisen abweichen. Tritt der Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gründen von einem Vertrag zurück, so berechnen wir bei neutraler Ware bzw. noch nicht begonnener Leistungserbringung, unbeschadet des Nachweises und der Geltendmachung höherer tatsächlicher Kosten bzw. eines höheren Schadens, einen Betrag in Höhe von 50% der Auftragssumme. Bei bereits begonnener Leistungserbringung bzw. bei bereits erfolgter Lieferung von Informationen berechnen wir stets 100% der Auftragssumme. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Nutzungsrechte

Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen, sowie an erstellten Konzepten, Vorschlägen und grafischen Arbeiten vor, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine anderweitige Nutzung oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht PAUL GREEVEN GmbH die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn PAUL GREEVEN GmbH den betreffenden Auftrag für den Auftraggeber durchgeführt hätte. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben PAUL GREEVEN GmbH vorbehalten. Der Auftraggeber stimmt automatisch einer Verwendung von Informationen über angefertigte Werbedrucke und durchgeführte Folierungen zum Zweck des Nachweises von Referenzen gegenüber Dritten durch GmbH zu.

Haftungsausschluss

Bei Warenlieferungen und Werkleistungen haftet PAUL GREEVEN GmbH nicht über den in Zusammenhang mit dem Schaden stehenden jeweiligen Warenwert hinaus. Überlässt der Auftraggeber PAUL GREEVEN GmbH Gegenstände, so haftet PAUL GREEVEN GmbH nicht für Beschädigungen oder Verluste, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Eine Haftung von PAUL GREEVEN GmbH bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die außerhalb des Einflussbereiches von PAUL GREEVEN GmbH liegen, ist auch bei Fixterminen ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Anderslautende Vereinbaren müssen schriftlich geschlossen werden.

Versicherung von Kfz

Der Auftraggeber stellt sicher, dass überlassene Kfz verkehrssicher sind und mit einer Haftplicht- und Vollkaskoversicherung mit maximal 500 EUR Selbstbeteiligung abgedeckt sind. Eine Haftung von PAUL GREEVEN GmbH über eine Selbstbeteiligung von 500 EUR hinaus ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen von Kfz

Die Lackoberfläche von Kfz, die der Auftraggeber von PAUL GREEVEN GmbH folieren oder beschriften lässt, muss original, neuwertig und insbesondere nicht stumpf sein. Es dürfen keine Kratzer, Steinschläge oder Roststellen vorhanden sein. Anbauteile müssen Originalteile sein und deren Befestigungen dürfen nicht verändert oder korrodiert sein. Der Lackaufbau des Kfz muss auf allen Teilen, die foliert werden sollen, fachgerecht und mit einwandfreier Haftung ausgeführt sein. PAUL GREEVEN GmbH haftet nicht für Mängel der Folierung oder Beklebung oder für Schäden an dem Kfz, welche auf o.g. Mängel an dem Kfz zurückzuführen sind. Das Kfz muss komplett geleert sein, PAUL GREEVEN GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Auftraggeber im Kfz belässt.

Druckerzeugnisse

Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. gegenüber Vorlagen behalten wir uns vor. Insbesondere können Druckfarben aufgrund der verschiedenen Druckverfahren von der Vorgabe abweichen.

Ausführung von Folierungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden bei der Standard-Folierung:
– Türgriffe nicht foliert und Griffmulden ausgespart
– Außenspiegel nicht foliert
– Bei engen Rundungen wird die Folie geschnitten und es entstehen Überlappungen
– Herstellerschriftzüge (z.B. „1,9 TDI“) werden fachgerecht entfernt
– Flexible Fugen werden nicht überklebt sondern ausgespart
– Unlackierte Oberflächen (z.B. Stoßfänger bei Transportern) werden nicht beklebt
– Das Fahrzeug wird nur von außen beklebt.
– Bei Transportern wird das Dach nicht beklebt

Internet

PAUL GREEVEN GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der im Internet eingestellten Daten. Alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Daten und der Software liegen ausschließlich bei PAUL GREEVEN GmbH. Daten aus den Internetseiten von PAUL GREEVEN GmbH zu vervielfältigen oder Dritten zu überlassen ist unzulässig.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen des Auftraggebers für Leistungen der Firma PAUL GREEVEN GmbH werden stets mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung ist erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf dem Konto der Firma PAUL GREEVEN GmbH eingeht. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit keine Zahlung, fallen Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank an. PAUL GREEVEN GmbH ist in diesem Falle berechtigt die Erbringung von Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen oder vom Auftrag zurückzutreten. PAUL GREEVEN GmbH ist berechtigt Kfz des Auftraggebers bis zum Empfang fälliger Zahlungen zurückzuhalten und angemessene Abstellkosten zu berechnen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei Vereinbarung von Vorauszahlung ist PAUL GREEVEN GmbH erst mit Eingang der vereinbarten Zahlung zur Aufnahme von Tätigkeiten verpflichtet.

 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, erstellte Konzepte, Grafiken und Software, bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen Eigentum von PAUL GREEVEN GmbH.

Liefertermine

Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen sind nur annähernd und nicht verbindlich. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung. Die Verpflichtung zur Einhaltung eines Fixtermins erlischt, wenn der Auftraggeber die zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht innerhalb der vereinbarten Frist an PAUL GREEVEN GmbH übermittelt. Ist eine Frist zur Übermittlung der zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht vereinbart, ist PAUL GREEVEN GmbH von der Verpflichtung zur Einhaltung des Fixtermins befreit, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass er diese rechtzeitig an PAUL GREEVEN GmbH übermittelt hat. Dies gilt ebenso, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist auf Waren und auf durchgeführte Arbeiten an Fahrzeugen beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei der Übergabe beklebter Kfz muss eine Mängelanzeige sofort bei der Abnahme auf dem Lieferschein vermerkt werden. Tritt der Mangel erst später auf, muss er PAUL GREEVEN GmbH in Textform innerhalb von 3 Tagen nach dem Auftreten mitgeteilt. Im Gewährleistungsfalle beschränken sich die Rechte des Auftraggebers zunächst auf Nachbesserung. Erst wenn 2 Nachbesserungen scheitern, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungen ohne vorherige Zustimmung von PAUL GREEVEN GmbH vorgenommen oder veranlasst hat. Bei durch den Kunden selbst angelieferten Folien übernimmt PAUL GREEVEN GmbH keine Gewähr für dauerhafte Haftung und Ablösbarkeit. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Technische Angaben beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

Die verwendeten Folien sind hochwertige Spezialfolien und mit herkömmlichen Baumarkt-Selbstklebefolien in keiner Weise zu vergleichen. Einzelheiten müssen der jeweiligen Produktdokumentation entnommen werden. Der Einschluss kleiner Staubpartikel, Wasserfelder oder auch kleinster Lufteinschlüsse ist bei der Folienbeschichtung nicht komplett auszuschließen. Dies beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation. Je nach Temperatur und umgebender Luftfeuchtigkeit trocknen diese Erscheinungen und verschwinden nach ein bis vier Wochen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei Glasscheiben ist zu beachten, dass die Benutzung erst nach vollständiger Austrocknung empfohlen wird. Das beklebte Fahrzeug kann erst nach drei Wochen in der Waschanlage gereinigt werden. Innerhalb diesen drei Wochen kann sich die Folie vom Fahrzeug lösen, deshalb wird hier keine Garantie übernommen. Das Aufbringen von Heißwachs ist auf den von uns angebrachten Folien nicht gestattet. Für flexible Fugen die überklebt wurden, wird keine Garantie übernommen.

Bei Verkratzung der Fensterfolien durch unsachgemäße Reinigung entstehen keine Gewährleistungsansprüche. Die Kratzbeständigkeit der Folien bezieht sich nur auf den Kunststoffbereich. Keine Garantieansprüche entstehen bei unsachgemäßer Benutzung oder Auftreten von Schaden durch äußere Einflüsse.

Vertragliches Rücktrittsrecht

PAUL GREEVEN GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Schwierigkeiten bei Gestaltung, Druck oder Folierung aufteten. Dazu zählen insbesondere:

– Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer
– Technische Störungen unserer Druckmaschinen
– Ungeeignete Grafikdateien des Auftraggebers (Auflösung, Schriftarten, fehlende Farbangaben)
– Ungeeigneter Zustand des Objektes (z.B. Kfz)

Allgemeine Bestimmungen

Für sämtliche Ansprüche, die aus der Geschäftsbeziehung mit der Firma PAUL GREEVEN GmbH entstehen, ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Wesel am Niederrhein. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Datenschutz

Auftraggeber, Lieferanten und Einsatzkräfte werden hiermit gemäß Paragraph 26 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die Firma PAUL GREEVEN GmbH die vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und den Geschäftsbetrieb notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden im Rahmen der Tätigkeit der Firma PAUL GREEVEN GmbH nach § 1 an Dritte weitergegeben.